Weiterbildungsgutschein - Fortbildungen zum Thema Umwelt-/Klimaschutz für Gemeindebedienstete Link zur Förderung kopieren

  • Gemeinden haben beim Umsetzen von Energie-, Klimaschutz- und Umweltzielen eine wichtige Rolle. Sie haben als Gebietskörperschaft Behördenfunktion (z.B. als Baubehörde erster Instanz) und bedeutende politische Gestaltungskompetenz. Sie führen gemeindeeigene Betriebe und Einrichtungen und sind wichtige Multiplikatoren mit Vorbild- und Servicefunktion für die Bevölkerung.
  • Um Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie Gemeindebedienstete für diese anspruchsvollen Aufgaben noch besser zu rüsten, fördert das Land Salzburg im Rahmen seiner Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 den Besuch von zweckgerichteten Fortbildungsveranstaltungen.
  • Gefördert werden alle Personen mit Funktionen in Salzburger Gemeinden (Gemeindemandatare, AmtsleiterInnen, Klimaschutz-, Energie-, Mobilitäts- und sonstige Beauftragte, Bedienstete), sofern die Fortbildung für die Funktion einen Mehrwert bringt und die Gemeinde die Person in einen entsprechenden Kurs entsendet.
  • Bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Gutscheins durch den/die GemeindevertreterIn und –bedienstete(n) werden bis zu 50 % der Kurskosten (maximal € 500,-) für den/die GemeindevertreterIn und –bedienstete(n) vom Land Salzburg gefördert. Die Bildungsanbieter können die Kurse direkt zu entsprechend reduzierten Kosten anbieten, sodass kein Abwicklungsaufwand für die Gemeinden entsteht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
salzburg2050@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.09.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es werden 50 % der Kosten (maximal € 500,-) pro Kurs gefördert.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Weiterbildungsgutschein Umwelt- und Klimaschutz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,01 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung Klima- und Energiebewusstsein in Gemeinden

Referenznummer

1058908