Klimabonus Link zur Förderung

Gegenstand ist die Gewährung eines regional differenzierten Klimabonus zur pauschalen Kompensation der finanziellen Mehrbelastungen bei natürlichen Personen, die sich aus der Bepreisung von Treibhausgasemissionen beim Einsatz von Energieträgern außerhalb des EU-Emissionshandels ergeben.

Der einer Person für das Jahr 2022 auszuzahlende regionale Klimabonus besteht aus einem Sockelbetrag in der Höhe von 250,-€.

Der einer Person für Jahre ab 2023 auszuzahlende regionale Klimabonus besteht aus einem Sockelbetrag, sowie dem Regionalausgleich. Die Höhe des Sockelbetrages für die Jahre ab 2023 wird jährlich per Verordnung angepasst.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Sektion VI, Klima und Energie
Stubenbastei 5, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

Klimabonusgesetz (KliBG) BGBl. I Nr. 11/2022 idgF.

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit

Referenznummer

1058882