ARF – Nationaler Roll-out "Frühe Hilfen" Link zur Förderung kopieren

  • Umsetzung der Frühen Hilfen in allen politischen Bezirken und Ausbau des bestehenden Angebots zu einem bedarfsdeckenden Angebot der Frühen Hilfen in Bezirken mit existierendem Frühe Hilfen Netzwerk.
  • Gegenstand dieser Maßnahme ist der flächendeckende Ausbau von regionalen Frühe-Hilfen-Netzwerken als Unterstützung von Familien in der Zeit der Schwangerschaft und frühen Kindheit.
  • Frühe Hilfen dienen der bedarfsgerechten Unterstützung von Familien in belastenden Lebenssituationen.
  • Auf lokaler und regionaler Ebene sind „Frühe Hilfen“ Unterstützungssysteme mit – von einer zentralen Stelle - koordinierten Hilfsangeboten für Eltern.
  • Die direkten Mittelempfänger/innen sind die Bundesländer und die Sozialversicherungsträger, welche mit den Umsetzungsträger/innen analoge Vereinbarungen treffen können.
  • Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU (Anmerkung: nur der zusätzliche Ausbau wird von der EU finanziert)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abwicklungsstelle RRF Frühe Hilfen, Gesundheit Österreich GmbH
Stubenring 6, 1010 Wien
rrf_fruehehilfen@goeg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderfinanzierungsrichtlinie für den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan – Maßnahme Frühe Hilfen, Eingerichtet wurde die Aufbau- und Resilienzfazilität mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021. Etwaige Aufträge zur Umsetzung des Vorhabens werden im Wege von Vergaben nach dem BVergG 2018 vergeben.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

14 Mio. Euro

Wirkungsziele

Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht.

Referenznummer

1058841