COVID-19 - Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft II Link zur Förderung kopieren

Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von betrieblichen Verlusten (negativen Betriebszweigergebnissen), die in landwirtschaftlichen Betriebszweigen erzielt werden, welche von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in einem oder mehreren der folgenden Betrachtungszeiträumen besonders betroffen sind: Dezember 2021 bis Februar 2022 für Betriebszweig Schweinehaltung und Jänner bis Februar 2022 für Betriebszweig Legehennen-Bodenhaltung.

Als Förderungswerber kommen in Betracht:

- natürliche Personen,

- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften,

- juristische Personen sowie

- Personenvereinigungen

die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen in Österreich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften.

Hinweis zum Verhältnis mit anderen Förderungen:

  • Auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum und Betriebszweig bezogene Überschneidungen mit anderen COVID-Hilfen, wie insbesondere Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss und Verlustersatz werden durch Abzug von der Förderung nach dieser Sonderrichtlinie berücksichtigt.
  • Soweit künftig noch andere Maßnahmen zur Verfügung stehen, ist eine doppelte Beantragung für die jeweiligen Betrachtungszeiträume ausgeschlossen.
  • Im Hinblick auf die Überprüfung der beihilferechtlichen Obergrenze sind weitere Covid-Maßnahmen auf Bundesebene wie aufrechte Haftungen aus 100%igen aws-Überbrückungsgarantien und Maßnahmen von Ländern und Gemeinden zu berücksichtigen. Zahlungen aus dem Härtefallfonds sind hingegen nicht gegenzurechnen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70
1200 Wien
+ 43 50 3151-0
office@ama.gv.at
https://www.ama.at/Home

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Stubenring 1
1010 Wien
+ 43 1 71100-0
service@bmlrt.gv.at
https://www.bmlrt.gv.at/

Die Antragstellung ist kostenlos. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen.

Diesbezügliche Informationen werden auf der Website der AMA bereitgestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Abfederung von wirtschaftlichen Folgen in durch die Corona-Krise besonders betroffenen Betriebszweigen Schweinehaltung und Legehennen-Bodenhaltung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

20 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1058809