Personalaufwand Waldaufseher Link zur Förderung kopieren

  • Für jedes Waldbetreuungsgebiet ist von der Gemeinde eine Person als Gemeindewaldaufseher anzustellen.
  • Zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für die Gemeindewaldaufseher wird seitens des Landes eine Förderung gewährt.
  • Die Förderung kann jährlich beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol - Abteilung Gemeinden
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
+43 512 508 2372
gemeinden@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/abteilung-gemeinden/

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Tiroler Landesregierung vom 14.05.2019.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1058767