Klimaschutzförderung Land Tirol
Tirol
Maßnahmen des Klimaschutzes gemäß § 19 Abs. 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, wie etwa: Maßnahmen zum Schutz der Moore und von Systemen mit Senkenfunktion aufgrund ihres Beitrags zur Kohlenstoffbindung und Treibhausgasreduktion (Moore als Klimaregulatoren), Maßnahmen zur Unterstützung und Verbesserung klimarelevanter Ökosystemleistungen bzw. Beiträge zur Aufrechterhaltung von Ökosystemfunktionen; innovative klimaeffiziente Maßnahmen, insbesondere ergänzende Kooperationsprojekte der Klimakoordination, und Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung für die Angelegenheiten des Klimaschutzes und die Anpassung an den Klimawandel (Klimaschutzbildung).