Förderungen Basisbildung und Pflichtschulabschluss Link zur Förderung

Förderung gemäß 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses 

Zielsetzung:

Um Personen ohne ausreichende Mindestqualifikation (Art. 4 Abs. 2 Z 1 und Art. 4 Abs. 3 Z 1) bessere Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu eröffnen sowie deren soziale Integration zu fördern, wurde durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, BGBl. I Nr. 39/2012, ein österreichweit einheitliches, zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmtes Förderprogramm eingerichtet 

Das Förderprogramm gliedert sich entsprechend den unterschiedlichen Qualifikationsstufen „Basisbildung“ und „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ in zwei Programmbereiche, für die jeweils spezifische Kriterien hinsichtlich der Qualität und Kostenkalkulation gelten. Die beiden Programmbereiche sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft, Förderungsmanagement
Karmeliterplatz 2
8010 Graz
abt06gd-foem@stmk.gv.at

mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden

Tätigkeitsbericht und TeilnehmerInnenstatistik (Unterrichtseinheiten, Prüfungsantritte etc.)

Rechtsgrundlage

Art15a B-VG Initiative Erwachsenenbildung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Wirkungsziele

Alle Menschen in der Steiermark finden auf Basis ihrer Potenziale und unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen die gleichen Bildungschancen vor.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1058742