Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Diese Maßnahme stellt die Rechtsgrundlage für die Förderung der Produktion von qualitativ hochwertigem Kalb- und Rindfleisch dar. Zur Unterstützung und zum Ausbau der Qualitätsproduktion, der Verbesserung der Tiergesundheit sowie zur Reduzierung von Lebendexporten sollen entstehende Mehrkosten der landwirtschaftlichen Betriebe in der Betriebsführung abgegolten werden.