Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II 5
Anspruchsberechtigt sind ErzeugerInnen im Sektor Obst-, Gemüse- und Gartenbau in den Kategorien
- Obst
- Schnittblumen und Zierpflanzen
- Gemüse
- Jungpflanzenproduktion
- Arzneihanfproduktion
- CBD-Hanf
- Pilzproduktion
- Microgreens und Algen,
soweit die Erzeugnisse in geschütztem Anbau produziert werden.
Im Rahmen des geschützten Anbaus wird auf den Integrierten Pflanzenschutz als ein für alle Antragsteller einheitliches und allgemeines Nachhaltigkeits-Kriterium abgestellt.
Aufgrund der Notwendigkeit der raschen Abwicklung wurde dabei an die bestehende Agrarmarketingbeitragspflicht und das dort als beitragspflichtig gemeldete Ausmaß der Gewächshäuser abgestellt. Da die letzten vollständigen Daten der Erzeuger das Jahr 2020 betreffen, wurde auf jene Erzeuger, die damals gemäß AMA-Gesetz agrarmarketingbeitragspflichtig waren und den Betrieb auch im Jahr 2022 bewirtschaften, abgestellt, wobei auch die Rechtsnachfolge im Betrieb das Kriterium erfüllt. Eine Beitragspflicht besteht ab einer Gewächshausfläche bei Obst und Gemüse von mindestens 400 m² (bzw. bei Gartenbauerzeugnissen ab 200m²). Da die Daten bei der Agrarmarkt Austria vorliegen, ist dafür eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich.
Zusätzlich (kein AMB) werden die Kulturarten Jungpflanzenproduktion, Arzneihanfproduktion, CBD Hanf, Pilzproduktion, Microgreens und Algen, jeweils in geschütztem Anbau (Gewächshaus), ab 200 m² aufgenommen, die ebenfalls von den hohen Energiekosten betroffen sind. Für die Bewirtschafter dieser Kulturarten ist eine eigene Antragstellung vorgesehen
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Förderungsansuchen für Betriebe außerhalb der AMB-Pflicht können ab 1. Juli 2022 bis spätestens 15. Juli 2022 eingereicht werden. Die Auszahlung hat bis 30. September 2022 zu erfolgen.
Für Autoantrag ist kein Formular notwendig. Die Betriebe außerhalb des AMB stellen den Antrag mittels bereitgestelltem AMA-Antragsformular.
Antragstellung wird seitens der AMA abgewickelt.
Für Autoantrag ist kein Formular notwendig. Die Betriebe außerhalb des AMB stellen den Antrag mittels bereitgestelltem AMA-Antragsformular.