Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
- Die österreichische Bundesregierung unterstützt arbeitsuchende Menschen mit einer weiteren einmaligen Zahlung (Teuerungsausgleich) in Höhe von € 300,-. Die Einmalzahlung dient der Abdeckung der gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten.
- Die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt automatisch. Es muss kein Antrag dafür gestellt werden.
- Das Geld wird auf die beim AMS vorgemerkte Zahlungsadresse (Konto oder mit der Post) ausbezahlt.
Hinweis: Die Einmalzahlung führt nicht zu einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 lit. b ASVG. Ebenso gilt die Einmalzahlung nicht als steuerbares Einkommen und ist bei der Prüfung von Ansprüchen, Beiträgen oder Befreiungen auf Grund anderer Regelungen nicht zu berücksichtigen. Diese Einmalzahlung ist unpfändbar.