Barrierefreie Ausbildung Link zur Förderung

  • Mit dem Angebot „Barrierefreie Ausbildungen“ sollen Jugendliche mit höherem und hohem Unterstützungsbedarf aufgrund von Behinderungen eine qualifizierte Ausbildung erhalten, die die Chancen auf eine Berufliche Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt maßgeblich erhöht.
  • „Barrierefreie Ausbildungen“ basieren auf bestehenden bewährten und neuen innovativen Ansätzen, die den durchgehenden Betreuungspfad der Jugendlichen mit höherem und hohem Unterstützungsbedarf, die eine längere Zeit für die Nachreifung und Orientierung benötigen, ergänzen sollen.
  • Ziel der Maßnahme ist ein positiver Abschluss einer Lehrausbildung - sowie die daran anschließende Beschäftigung der Teilnehmer:innen am ersten Arbeitsmarkt.
  • Die Förderung richtet sich an Projektträger, die standardisierte Angebote für die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr mit höherem oder hohem Unterstützungsbedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, der einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vH entspricht anbieten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV
Stubenring 1, 1010 Wien

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 10a Abs. 1 lit. d iVm. § 6 Abs. 2 lit e BEinstG, BGBl. I Nr. 22/1970; Rahmenrichtlinie „Berufliche Teilhabe“; Berufsausbildungsgesetz (BAG), BGBl.Nr. 142/1969; Erlass 2022/02
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.

Referenznummer

1058643