Sonderfamilienbeihilfe 2022 (§ 8 Abs. 10 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) Link zur Förderung

Zur Entlastung der Familien in Österreich gelangte eine Sonderfamilienbeihilfe 2022 in Höhe von 180 Euro pro Kind für das bereits Familienbeihilfe bezogen wird, zur Auszahlung. Diese erfolgte im August 2022 automatisch und antragslos gemeinsam mit der Familienbeihilfe durch das Finanzamt Österreich. Wegen der Möglichkeit der bis zu maximal fünf Jahren rückwirkenden Antragstellung auf Familienbeihilfe erfolgen in Einzelfällen weiterhin Auszahlungen der Sonderfamilienbeihilfe. Die Sonderfamilienbeihilfe für den Anspruchsmonat August 2022 kann damit bis August 2027 noch rückwirkend gemeinsam mit der Familienbeihilfe gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion für Familie und Jugend, Abt. VI/1
1020 Wien, Untere Donaustrasse 13-15
+43153115-0
familienbeihilfe@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 10 FLAG 1967
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

350 Mio. Euro

Wirkungsziele

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

Referenznummer

1058585