Sonderfamilienbeihilfe 2022 (§ 8 Abs. 10 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) Link zur Förderung

Zur Entlastung der Familien in Österreich gelangte eine Sonderfamilienbeihilfe 2022 in Höhe von 180 Euro pro Kind für das bereits Familienbeihilfe bezogen wird, zur Auszahlung. Diese erfolgte im August 2022 automatisch und antragslos gemeinsam mit der Familienbeihilfe durch das Finanzamt Österreich. Wegen der Möglichkeit der bis zu maximal fünf Jahren rückwirkenden Antragstellung auf Familienbeihilfe erfolgen in Einzelfällen weiterhin Auszahlungen der Sonderfamilienbeihilfe. Die Sonderfamilienbeihilfe für den Anspruchsmonat August 2022 kann damit bis August 2027 noch rückwirkend gemeinsam mit der Familienbeihilfe gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion für Familie und Jugend, Abt. VI/1
1020 Wien, Untere Donaustrasse 13-15
+43153115-0
familienbeihilfe@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 10 FLAG 1967
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

350 Mio. Euro

Wirkungsziele

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

Referenznummer

1058585