COVID-19 - Grüner Pass Link zur Förderung

  • Die Zertifikate des Grünen Passes dienen als einfacher, sicherer und überprüfbarer Nachweis
    • einer Corona-Schutzimpfung,
    • einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 oder
    • eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2.
  • Das österreichische Bundesrechenzentrum betreibt die „Grüner Pass App“ im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
  • Im Rahmen dieser COVID-19 Maßnahme werden Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der „Grünen Pass App“ abgebildet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Gruppe VI/B
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-644131
christopher.ozvald@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/Corona/allgemeine-informationen/gruener-pass.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

1. Verordnung (EU) 2021/1953 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2021 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie 2. §§ 4b bis 4f Epidemiegesetz

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Sicherstellung der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung von Infektionskrankheiten, chronischen und psychischen Erkrankungen sowie unter Bedachtnahme spezieller Zielgruppen (z.B. Kinder).

Referenznummer

1058478