Voraussetzungen:
- Die Voraussetzung für die Förderung des Bundes "Breitband Austria 2020 Leerrohrverrohrungsprogramm" liegen nicht vor.
- Förderungswerber können Tiroler Gemeinden, Kooperationen von Tiroler Gemeinden und Tiroler Gemeindeverbände sein. In besonders begründeten Fällen können auch öffentliche Unternehmen, die sich im mehrheitlichen Eigentum von Gemeinden befinden, Förderungswerber sein, sofern sie ausschließlich Netzbereitsteller und keine Netzbetreiber bzw. Diensteanbieter sind.
Art und Ausmaß:
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 50 % der förderbaren Kosten (Förderbemessungsgrundlage). Als Mindestbemessungsgrundlage gelten € 10.000,-, als Höchstbemessungsgrundlage € 250.000,-. Die Inanspruchnahme der Förderung kann nur einmal jährlich erfolgen.
Förderbare Investitionen sind:
- Beratungsleistungen, Detailplanung und Projektmanagement, Kosten für Tiefbauarbeiten (z.B. Grabungsarbeiten inkl. Wiederherstellung), Kosten für eine Leerverrohrung inkl. Verlegung, Kosten für LWL-/Glasfaserkabel inkl. Einblasen und Spleißen, Kosten für Faserverteiler inkl. deren Einbau, Kosten für passive Einrichtungen für Ortszentralen, Gemeinde-Eigenleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Errichtung (z.B. Bauhof) passiver Breitbandinfrastrukturen (Förderung i.H. von € 10,- pro Arbeitsstunde, maximal € 10.000,- pro Antrag), Einmalkosten für Dienstbarkeiten und Entschädigungsleistungen, Kosten für den Kauf von bestehenden passiven Breitbandinfrastrukturen (z.B. ganze Leerrohrnetze, Leerrohrstrecken, LWL-/Glasfaserstrecke), Einmalkosten für die Nutzung von bestehenden passiven Breitbandinfrastrukturen (z.B. Rohrsegmentierung, Abgeltung von Nutzungsrechten).
- Eine Abstimmung mit der Förderstelle ist unbedingt im Vorfeld erforderlich. Aus kosteneffektiven Gesichtspunkten ist es anzustreben, Tiefbau- und Verlegearbeiten zusammen mit anderen Infrastruktur-Bauvorhaben durchzuführen. Die dabei anfallenden anteiligen Kosten werden gefördert.
Nicht förderbar sind:
- Kosten für das Breitband-Konzept, aktive Netzkomponenten, Lizenzgebühren, laufende Kosten, Investitionen, die nicht dem laufenden Stand der Technik entsprechen.
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in elektronischer Form
beizulegen:
- Projektbeschreibung (nach Möglichkeit auf Grundlage eines Breitbandkonzeptes)
- Projektkostengliederung – Kostenvoranschläge
- Behördliche Genehmigungen (falls erforderlich)
- Planungsunterlagen (Bauplan, Trassenplan. etc.)
Der Erstantrag ist mit dem dafür vorgesehenen Webformular vor Beginn des Förderprojekts bei der Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft, Amt der Tiroler Landesregierung einzubringen.
Vor Gewährung der Beihilfe hat der Förderwerber schriftlich in Papierform oder in elektronischer Form jede De-minimis-Beihilfe anzugeben, die er in den vergangenen zwei Steuerjahren und im laufenden Steuerjahr erhalten hat.
Weiters hat der Förderungswerber in derselben Form anzugeben, welche anderen Förderungen für dieselben förderbaren Kosten beantragt werden oder noch beantragen werden wird.