Förderung von Gemeinden zur Errichtung passiver Breitbandinfrastruktur Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderungsmaßnahme ist die Schaffung gigabitfähiger Breitbandinfrastruktur, wie z.B. LWL-/Glasfasernetze, in Tiroler Gemeinden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
+435125082402
wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at

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Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L, 2023/2831, 15.12.2023), Richtlinie „Förderung von Gemeinden zur Errichtung passiver Breitbandinfrastrukturen“
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1058445

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