Förderprogramm Förderung Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN) Link zur Förderung kopieren

Die Förderung hat zum Ziel die Umstellung und Angebotserweiterung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge in Österreich zu beschleunigen. Der Anteil an Elektro-Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 bei den Nutzfahrzeugs-Neuzulassungen im Jahr 2021 lag bei rund 3,8% und damit deutlich unter dem Anteil von Elektro-PKW an den Neuzulassungen. Dies lässt sich dadurch begründen, dass die Kosten emissionsfreier Nutzfahrzeuge und der zugehörigen Infrastruktur noch höher als jene von konventionellen Nutzfahrzeugen sind, weshalb vor allem bei schweren Nutzfahrzeugen der Klassen N2 und N3 kaum größere Flotten auf einen emissionsfreien Betrieb umgestellt sind. Um die ambitionierte Zielsetzung der Europäischen Kommission der Klimaneutralität 2050 erreichen zu können, ist es wichtig, frühzeitig mit der Umstellung des Güterverkehrs zu beginnen.

Das Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.

Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1, 1090 Wien
+43 57755-5033
nicole.lugscheider@ffg.at
http://www.ffg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Raten.

Rechtsgrundlage

ENIN Sonderrichtlinie; Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

260 Mio. Euro

Wirkungsziele

Um die ambitionierte Zielsetzung der Europäischen Kommission der Klimaneutralität 2050 erreichen zu können, ist es wichtig, frühzeitig mit der Umstellung des Güterverkehrs zu beginnen. Dies gilt insbesondere in Hinblick darauf, dass sich Österreich das Ziel gesetzt hat, die Klimaneutralität bereits 2040 zu erreichen.

Referenznummer

1058387