ARF - Jugendcoaching Link zur Förderung

  • Das Jugendcoaching bietet an der kritischen Schnittstelle zwischen Schule und Berufsleben Beratung und Begleitung für ausgrenzungs- und/oder schulabbruchsgefährdete Jugendliche vom Ende der Pflichtschulzeit an und zielt auf eine nachhaltige Integration in ein weiterführendes (Aus-)Bildungsangebot ab.
  • Das Angebot steht grundsätzlich allen Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr bis zum 19. Geburtstag bzw. bis zum 24. Geburtstag, wenn bestimmte Nachweise der Zugehörigkeit zur Zielgruppe (z. B. Behinderung, Sonderpädagogischer Förderbedarf) vorliegen, zur Verfügung, sofern sie Unterstützung bei der Berufswahlentscheidung bzw. hinsichtlich ihrer weiteren Ausbildung benötigen.

Hinweis: Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
https://www.sozialministeriumservice.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990 § 6 Abs. 2 lit. D Bundesbehinderteneinstellungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1970 Rahmenrichtlinie "Berufliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

19,8 Mio. Euro

Wirkungsziele

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Steigerung der Jugendbeschäftigung. Das Wirkungsziel 3 trägt zu SDG-Unterziel 4.4. "berufliche Qualifikation Jugendlicher" sowie SDG-Unterziel 8.6 "verbesserte Ausbildung Jugendlicher" bei.

Referenznummer

1058338