Sonderprogramm Förderung der Betreuung von ukrainischen Flüchtlingskindern Link zur Förderung

Ziel der Förderung ist, die Betreuung von ukrainischen Flüchtlingskindern bis zum Alter von 15 Jahren (Ende der Schulpflicht) sicherzustellen.


Die Betreuung kann

  • in bestehenden institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) sowie
  • in nicht-institutionellen Betreuungseinrichtungen (Betreuung außerhalb des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes, z.B. in altersübergreifenden Kindergruppen)

erfolgen.

Art und Ausmaß der Förderung

1. Die Förderung kann als nicht rückzahlbarer Einmal- oder Mehrfachzuschuss gewährt werden.

2. Gefördert werden die für die Betreuung der ukrainischen Flüchtlingskinder zusätzlich erforderlichen Personalstunden pro Kalenderwoche.

3. Das Ausmaß der maximal förderbaren Personalstunden ist von der Anzahl der angemeldeten ukrainischen Flüchtlingskinder abhängig. Für 1 bis 10 angemeldete ukrainische Flüchtlingskinder sind maximal 40 Personalstunden pro Kalenderwoche förderbar, für jeweils bis zu 10 weitere Kinder sind jeweils maximal weitere 40 Personalstunden förderbar.

4. Der Stundensatz für eine Personalstunde bestimmt sich nach den Personalkosten, die sich aus dem Einsatz der jeweiligen Betreuungsperson(en) ergeben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
6020 Innsbruck, Meinhardstraße 16
0512/508807804
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der/m Antragstellerin/r entsteht durch die Antragstellung keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie Elementarbildung, Richtlinie Förderung der Betreuung von ukrainischen Flüchtlingskindern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1058320