ARF - Förderinitiative Quantum Austria Link zur Förderung kopieren

Im Auftrag des BMBWF und finanziert von der Europäischen Union im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (2022-2026) werden FWF und FFG in den Jahren 2022 bis 2026 die Förderinitiative Quantum Austria umsetzen. FWF und FFG setzen dazu eine Auswahl ihrer jeweiligen Förderungsinstrumente für Personal und Infrastruktur ein.

Ein Teil der Mittel sind für Forschungsinfrastruktur im höchstinnovativen Bereich von next generation High Performance Computing, Quantencomputing sowie deren Verknüpfung vorgesehen. Die wissenschaftlichen Fragestellungen der Projekte aus dem Bereich der Quantenforschung und Quantentechnologie können sich beispielsweise über folgende Themenbereiche erstrecken: 

  • gezielte Präparation und Kontrolle von Quantenzuständen
  • neue Algorithmen und mathematisch-theoretische Konzepte, die Superposition und Verschränkung von Quantenzuständen ausnützen
  • Entwicklungen und Anwendungen in den Bereichen Quantenkommunikation, Quantensensorik, Quantenmetrologie, Quantensimulation, Quantencomputing und Quanteninformation
  • Entwicklung von auf Quantenphänomenen beruhenden Ideen in benachbarten Gebieten der Physik, der Mathematik, der Chemie und in biologischen Systemen.

Ziel des Programmes ist es, exzellente, transformative und innovative Grundlagenforschung im Bereich Quantenphysik, Quantencomputing sowie ergänzend next generation High Performance Computing zu fördern, Österreich in der EU und weltweit weiterhin wettbewerbsfähig zu positionieren sowie Quantentechnologie erfolgreich für innovative Produkte und Services zu nutzen.

Es werden F&E-Infrastrukturen und F&E-Projekte aus dem Bereich Quantentechnologie gefördert.

Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft m.b.H.
Sensengasse 1, 1090 Wien
+43 57755-4902
olaf.hartmann@ffg.at
https://www.ffg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden. Die Auszahlung erfolgt nach einem Ratenplan, dessen Muster in den Instrumentenleitfäden enthalten ist

Innerhalb von 3 Monaten nach Projektende sind ein fachlicher Endbericht, eine (publizierbare) Kurzzusammenfassung und eine Endabrechnung zu legen. Zudem fachliche Zwischenberichte und -abrechnungen idR vor jeder Ratenzahlung

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie Quantum Austria (Qu-AT-Sonderrichtlinie)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

69,545 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am EU-Forschungsrahmenprogramm sowie durch kompetitive Förderungsmaßnahmen in der Grundlagenforschung in Österreich

Referenznummer

1058312