Strukturprämie an Trafikanten

Für Zwecke der Restrukturierung des Einzelhandels mit Tabakerzeugnissen in Österreich, kann der Beirat des Solidaritäts- und Strukturfonds mit Beschluss im Einzelfall einen Zuschuss (Strukturprämie) an Trafikanten gewähren.

Bei der Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses (Strukturprämie) ist eine ausreichende flächendeckende Versorgung mit Tabakerzeugnissen zu berücksichtigen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Monopolverwaltung GmbH
Am Belvedere 10/Top 11, 1100 Wien

Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/5, Verbrauchsteuern und Umweltabgaben
Johannesgasse 5, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

Tabakmonopolgesetz 1996, Solidaritäts- und Strukturfondsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Wirkungsziele

Restrukturierung und Konsolidierung des Tabakeinzelhandels

Referenznummer

1058247