Förderung für Wärmenetze (Anergienetze) in Verbindung mit Wärmepumpen für bis zu 3 Objekte Link zur Förderung kopieren

Die Stadt Wien hat sich zum Ziel gesetzt, die Abhängigkeit der Wärmeversorgung des Gebäudesektors von fossilen Energien bis 2040 zu überwinden. Eine Möglichkeit, die fossile Wärmeversorgung durch klimafreundliche Lösungen zu ersetzen, besteht in der Nutzung von
Wärmenetzen (Anergienetzen) in Verbindung mit Erdwärme- bzw. Grundwasser-Wärmepumpen.

Mithilfe der vorliegenden Förderung soll ermöglicht werden, fossile Energiesysteme bei Bestandsgebäuden bzw. bei Bestandsgebäuden in Kombination mit Neubauten durch Energiesysteme auf Basis von Wärmepumpen restlos zu ersetzen. In diesem Sinne ist durch ein
gebäudeübergreifendes Wärmenetz (Anergienetz) auf eine Wärmepumpen-basierte Lösung umzurüsten und jegliche fossile Versorgung der betreffenden Gebäude stillzulegen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Technische Stadterneuerung (MA25)
Maria-Restituta-Platz 1, 1200 Wien
01-4000 25215
neubau@ma25.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbautechnik/foerderungen/anergienetze.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.07.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen keine Kosten an.

Über die Kontrolle diverser Prüfberichte, der Inbetriebnahme so wie der Schlussrechnung und gegebenfalls einer Begehung Vorort wird die Leistung sichergestellt.

Rechtsgrundlage

Gemeinderatsbeschluss vom 27. April 2022 , 332489-2022-GGK, Förderprogramm Erneuerbare Wärme

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,6 Mio. Euro

Referenznummer

1058205