Stärkung der Krisenintervention in Österreich Link zur Förderung kopieren

Ziel der im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes geförderten Einrichtungen und Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, sowie ihren An- und Zugehörigen in psychosozialen Krisensituationen, ist die Stärkung bzw. der Auf- und Ausbau insbesondere von

  • Kriseninterventionseinrichtungen für alle Altersgruppen,
  • Hotlines, die Krisenintervention leisten,
  • Angebote der Krisenintervention.

Angebote, die überregionalen Charakter aufweisen, sollen hierbei bevorzugt werden. Die Förderwerber:innen sollen auch plausible Vorstellungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen oder Strukturen beibringen. Die Förderungen sollen dazu beitragen, die Angebote sowohl in ihrer Leistungsfähigkeit als auch in ihrer Qualität zu stärken.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK, Abteilung VI/A/1
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-644138
doris.zalek@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Nicht-uebertragbare-Krankheiten/Psychische-Gesundheit/Sonderrichtlinie--St%C3%A4rkung-der-Krisenintervention-in-%C3%96sterreich-.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) und die darauf basierende Sonderrichtlinie "Stärkung der Krisenintervention in Österreich"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

5,83 Mio. Euro

Wirkungsziele

Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht.

Referenznummer

1058197