Stärkung der Krisenintervention in Österreich Link zur Förderung kopieren

Ziele der im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes geförderten Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen in psychosozialen Krisensituationen und ihren An- und Zugehörigen sind die Stärkung und der Auf- und Ausbau insbesondere von

  • Kriseninterventionseinrichtungen für alle Altersgruppen,
  • Hotlines, die Krisenintervention leisten sowie
  • Angeboten der psychosozialen Nachbetreuung durch Kinderschutzzentren.

    Angebote, die überregionalen Charakter aufweisen, sollen hierbei bevorzugt werden. Die Förderwerber:innen sollen auch plausible Vorstellungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen oder Strukturen beibringen. Die Förderungen sollen dazu beitragen, die Angebote sowohl in ihrer Leistungsfähigkeit als auch in ihrer Qualität zu stärken.

    Bei Fragen wenden Sie sich an:

    BMSGPK, Abteilung VII/1
    1030 Wien, Radetzkystraße 2
    +43 1 71100 644138
    Manuel.Hoehle@gesundheitsministerium.gv.at
    https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Nicht-uebertragbare-Krankheiten/Psychische-Gesundheit/Sonderrichtlinie--St%C3%A4rkung-der-Krisenintervention-in-%C3%96sterreich-.html

    Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.09.2026)

    Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
    Zu beachten:
    • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
    • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
    • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

    Rechtsgrundlage

    Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) und die darauf basierende Sonderrichtlinie "Stärkung der Krisenintervention in Österreich"
    Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

    Leistungsart

    Förderungen - Direkte Förderungen

    Budgetiertes Volumen

    11,33 Mio. Euro

    Wirkungsziele

    Die Suizidhäufigkeit ist bei Männern und Frauen unterschiedlich ausgeprägt. Männer suizidieren sich etwa viermal häufiger als Frauen und stellen daher für die Suizidprävention eine besondere Zielgruppe dar. Für die nächsten Jahre soll daher ein Anstieg möglichst moderat gehalten bzw. eine Stabilisierung der aktuellen Zahlen (d.h. kein weiterer Anstieg) angestrebt werden.

    Referenznummer

    1058197

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