ARF - Elementarpädagogik Link zur Förderung

  • Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken, ist der Schwerpunkt der Bemühungen auf den Ausbau von elementaren Bildungsangeboten für Kleinkinder und die Verlängerung der Öffnungszeiten im Kindergartenbereich sowie die Ergänzung durch flexible Angebote von Tageseltern zu legen. Durch den Ausbau des elementaren Bildungsangebots wird eine verbesserte Betreuungssituation (quantitativ und qualitativ) erzielt.
  • Eine wesentliche qualitative Zielsetzung ist die Stärkung elementarer Einrichtungen als erste Bildungsinstitutionen. Den elementaren Bildungseinrichtungen kommt eine wesentliche Funktion zu, da sie zum einen eigenständige Einrichtungen sind, die Wissen und Kompetenzen entsprechend dem Entwicklungsstand des Kindes vermitteln und zum anderen für die Vorbereitung auf und Unterstützung beim Erwerb bestimmter Fähigkeiten für den Eintritt in die Schule verantwortlich sind.
  • Auch Österreich erhält Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, wobei ein Teil dem wissensbasierten Aufbau, speziell dem Ausbau des elementaren Bildungsangebots, gewidmet ist, wodurch der Zugang zu inklusiver, hochwertiger frühkindlicher Bildung und Betreuung verbessert werden soll. Somit wird ein Teil der Mittel im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 von der Europäischen Union – NextGenerationEU finanziert.

Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien

Förderdatenbank
Minoritenplatz 5
1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

28,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen

Referenznummer

1058122