Dem BMSGPK ist die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen durch die Vorlage einer Endabrechnung zum 30.06.2022 nachzuweisen (Anzahl der unterstützten Haushalte/Gesamtvolumen, etc. …) (s. Punkt 5.6 der Richtlinien).
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
44 Mio. Euro
Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können