Amt der Oberösterreichischen Landesregierung: Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Persönliche Voraussetzungen
- FörderungswerberInnen (=KonsortialführerInnen) können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (=F&E-Einrichtungen z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sein, die den Sitz in Oberösterreich haben oder zumindest einen physischen Schwerpunktstandort in Oberösterreich haben, an dem die projektrelevante Tätigkeit nachweislich zuordenbar ist.
- ProjektpartnerInnen können kleine, mittlere oder große Unternehmen oder Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie sonstige nicht wirtschaftliche Einrichtungen (z.B. Gemeinden und Selbstverwaltungskörper und nicht profitorientierte Organisationen) sein, die den Sitz in Österreich haben oder zumindest einen physischen Schwerpunktstandort in Österreich haben, an dem die projektrelevante Tätigkeit nachweislich zuordenbar ist. Unternehmen können physische oder juristische Personen so wie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein.
Sachliche Voraussetzungen
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung für ein beantragtes Vorhaben nur unter der Prämisse gewährt werden, dass der/die FörderungswerberIn (=Konsortialführer) für das beantragte Vorhaben bereits einen Förderungsantrag im Rahmen der Ausschreibung „FTI-Initiative Kreislaufwirtschaft – Österreich auf dem Weg zur kreislauforientierten Gesellschaft“, deren Einreichfrist mit 21. Juni 2021 geendet hat, für das Subthema „Wiederverwendung gebrauchter Güter oder einzelner Teile“ des Ausschreibungsschwerpunktes „Nutzungsintensivierung von Gütern“ bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) eingereicht hat und dieser Förderungsantrag vom Förderungsgeber (BMK/FFG) als prinzipiell förderungswürdig eingestuft wurde, jedoch aufgrund budgetärer Beschränkungen nicht gefördert wurde.
Besondere sachliche Voraussetzungen
Das beantragte kooperative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hat einerseits der Wirtschafts- und Forschungsstrategie „#upperVISION2030“ zu entsprechen und hat andererseits nachhaltig einen „hohen“ positiven Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft zu leisten. Darüber hinaus muss das beantragte Kooperationsvorhaben eine „hohe“ strategische Bedeutung für das Bundesland Oberösterreich haben.
Die sonstigen Kriterien, die für eine Förderung erfüllt sein müssen, können aus der Richtlinie entnommen werden.
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn beim Land Oberösterreich eingereicht werden.
Förderungsantrag im Rahmen des Programmdokuments "Nutzungsintensivierung von Gütern".