Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Gründungs- und Nachfolgevorhaben (TEIL A)
Persönliche Voraussetzungen
- Vornahme bzw. Planung einer Unternehmensgründung, Betriebsnachfolge oder Betriebsübergabe im Rahmen eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) mit Sitz in Oberösterreich
- aktive Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich
- nachweislicher Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung, der Betriebsnachfolge oder der Betriebsübergabe
- keine wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit des/der Unternehmensgründers/in bzw. Betriebsnachfolgers/in während der letzten fünf Jahre vor dem förderungsgegenständlichen Gründungs- bzw. Nachfolgevorhabens
- direkte Beteiligung des/der Unternehmensgründers/in bzw. Betriebsnachfolgers/in von mindestens 25%
- der/die Unternehmensgründer/in bzw. Betriebsnachfolger/in muss handelsrechtlicher Geschäftsführer/in sein bzw. werden
- Aufgabe einer bisherigen unselbstständigen Tätigkeit spätestens innerhalb von 2 Jahren nach der Gründung/Nachfolge
Sachliche Voraussetzungen
Sachliche Voraussetzungen – Modul 1 (externe Beratung)
- Beantragung der Förderung vor der Inanspruchnahme einer externen Beratung
- Inanspruchnahme einer externen Beratung vor der Gründung/Übernahme bzw. spätestens 36 Monate nach der Gründung/Übernahme
Sachliche Voraussetzungen – Modul 2 (Nachfolge-Rechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich)
- Inanspruchnahme einer Nachfolge-Rechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich
- Leistung des Eigenleistungsanteils (mindestens EUR 125,00)
Digitalisierungsvorhaben (Teil B)
- Vorlage einer schlüssigen Projektbeschreibung, aus der hervorgeht, dass
- das geplante Vorhaben einen „hohen“ positiven „Innovationsgehalt“ für den/die FörderungswerberIn darstellt,
- eine hohe Wirkung erzielt und
- damit nachhaltig zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des/der Förderungswerbers/in beiträgt.
- Förderungswerber/in muss ein kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich sein.
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich eingereicht werden.