Persönliche Voraussetzungen:
FörderungswerberInnen können
- kleine, mittlere oder große Unternehmen sein,
- die Mitglieder bei einer der Cluster- und Netzwerk-Initiative des Landes Oberösterreich sind, und
- die den Sitz in Oberösterreich haben oder zumindest einen physischen Schwerpunktstandort in Oberösterreich haben, an dem die projektrelevante Tätigkeit nachweislich zuordenbar ist.
Die FörderungswerberInnen müssen darüber hinaus Mitglieder bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich (ausgenommen: Leitbetriebe des Oö. Gesundheitswesens) sein.
FörderungswerberInnen können physische oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein.
FörderungswerberInnen können jedoch auch Leitbetriebe des oö. Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser, Forschungslaboreinrichtungen,
Kurbetriebe und deren Trägerorganisationen) sein. Ausgeschlossen sind jedoch Alten- und Pflegeheime, deren Träger der Sozialhilfeverband ist. Alten- und Pflegeheime, deren Träger der Sozialhilfeverband ist, werden jedoch als Projektpartner für das Zustandekommen eines innovativen Kooperationsprojektes gewertet.
Zwischen den ProjektpartnerInnen/FörderungswerberInnen darf keine Eigentümeridentität (kein Partnerunternehmen, kein verbundenes Unternehmen) bestehen. Der/Die ProjektkoordinatorIn muss über ausgezeichnete Referenzen verfügen. Der/Die ProjektkoordinatorIn hat geeignete Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Referenzliste, etc.) vorzulegen, die nachweisen, dass der/die ProjektkoordinatorIn über geeignete Projektmanagementerfahrung verfügt, um das beantragte Projekt zu koordinieren.
Allgemeine sachliche Voraussetzungen:
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass
- beim beantragten Vorhaben entweder mindestens drei ProjektpartnerInnen beteiligt sind, die die persönlichen Voraussetzungen des SKU-Programmdokuments erfüllen, oder
- mindestens zwei ProjektpartnerInnen beteiligt sind, die die persönlichen Voraussetzungen des SKU-Programmdokuments erfüllen, und eine F&E-Einrichtung zur Realisierung des beantragten Kooperationsvorhabens beteiligt ist, und
- jeder/jede ProjektpartnerIn/FörderungswerberIn nachweislich „Know-How“ zur Umsetzung des beantragten Kooperationsvorhabens einbringt.
Eine F&E-Einrichtung kann somit als Projektpartner für das Zustandekommen des Kooperationsvorhabens gewertet werden, kann jedoch selber nicht als FörderungswerberIn gewertet werden. Damit eine F&E-Einrichtung als Projektpartner für das Zustandekommen (inkl. Bewertung als Beteiligung einer F&E-Einrichtung) eines Kooperationsvorhabens gewertet werden kann, ist es erforderlich, dass der Anteil der Kosten der F&EEinrichtung mindestens 10 % am förderbaren Gesamtprojektvolumen des Kooperationsvorhabens beträgt.
Ist an einem Kooperationsvorhaben keine F&E-Einrichtung beteiligt, müssen mindestens zwei FörderungswerberInnen, die persönlichen Voraussetzungen des gegenständlichen Programmdokuments erfüllen, kleine oder mittlere Unternehmen (lt. KMU-Definition der EU i.d.g.F. – Anlage 1) sein.
Ist am Kooperationsvorhaben eine F&E-Einrichtung beteiligt, muss mindestens eine ein/eine FörderungswerberIn, der/die persönlichen Voraussetzungen des gegenständlichen Programmdokuments erfüllt, ein kleines oder mittleres Unternehmen (lt. KMU-Definition der EU i.d.g.F. – Anlage 1) sein.
Partner aus anderen Bundesländern können unter Umständen als Projektpartner gewertet werden, sofern auch die sonstigen Kriterien des gegenständlichen Programmdokuments erfüllt werden. Sie erhalten jedoch keine Förderung des Landes Oberösterreich.