Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Persönliche Voraussetzungen
- Mitgliedschaft bei der OÖ Wirtschaftskammer sowie kleines Unternehmen (lt. KMU-Definition der EU)
- Gründung oder Übernahme eines kleinen Unternehmens (lt. KMU-Definition der EU)
- Unternehmenssitz in Oberösterreich
- Jungunternehmereigenschaft - diese liegt bei Erfüllung folgender Kriterien vor:
- Erstmalige wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit durch Neugründung oder Übernahme, wobei die erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit längstens 6 Jahre vor Einbringung des Förderungsansuchens zurückliegen darf
- Keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit in den letzten 6 Jahren vor der Unternehmensgründung bzw. –übernahme (d.h. keine Versicherung bspw. bei der Sozialversicherung der Bauern oder der gewerblichen Sozialversicherung).
- Gänzliche Aufgabe einer allfälligen bisherigen unselbstständigen Tätigkeit (keine Nebenbeschäftigung zulässig).
- Direkte Beteiligung bei Gesellschaften von mindestens 25 % vorliegen sowie Ausübung der Geschäftsführung durch den/die Jungunternehmer/in
- Bei Unternehmensübernahmen muss die Mehrheit, das heißt mehr als 50 % des Unternehmens, übernommen werden.
- Geeignete persönliche Qualifikation des Jungunternehmers (zB. entsprechende Ausbildung und/oder berufliche Erfahrung)
Sachliche Voraussetzungen
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Ausreichend positive Zukunftsaussichten des Unternehmens
- Eigenkapital zumindest in Höhe von 30 % der angestrebten Beteiligung
- Vorlage eines schriftlichen Unternehmenskonzeptes
Die Details zu den Voraussetzungen für einen Landesbeitrag auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes können aus der RL entnommen werden.
Förderantrag und Unternehmenskonzept durch den Jungunternehmer an die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. und Bedarfsmitteilung durch die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. an das Land OÖ.