Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
a) Persönliche Voraussetzungen:
FörderungswerberInnen können sowohl kleine, mittlere und große Unternehmen als auch F&E-Einrichtungen sein, die den Firmensitz bzw. den Sitz (F&E-Einrichtung) in Oberösterreich haben und/oder zumindest eine Zweigniederlassung in Oberösterreich nachweislich führen.
b) Sachliche Voraussetzungen:
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass
- einerseits die Projektkoordination (Projektplanung/Projektumsetzung) des geplanten EU-Förderungsvorhabens, für welches ein EU-Förderungsantrag (Proposal) auf Basis einer offenen Ausschreibung des EU-Rahmenprogrammes „Horizon Europe“ rechtzeitig bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde, in Oberösterreich stattfindet und
- andererseits spätestens ein Monat nach Einreichung des EU-Förderungsantrages (Proposal) bei der Europäischen Kommission ein vollständiger und beurteilbarer Landesförderungsantrag für das beantragte EU-Förderungsvorhaben auf Basis des EU-Rahmenprogrammes „Horizon Europe“ bzw. auf Basis des Vorgängerprogrammes des EU-Rahmenprogrammes „Horizon Europe“, für welchen vor Einreichung des EU-Förderungsantrages (Proposal) auch eine externe Beratung (Proposalcheck) durch eine qualifizierte Institution (z.B. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft m.b.H, Business Upper Austria – OÖ. Wirtschaftsagentur GmbH) in Anspruch genommen worden ist, der Einreichstelle vorgelegt wird.
Die Details zu den Voraussetzungen für einen Landesbeitrag auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes können aus der RL entnommen werden.
Der Landesförderungsantrag ist spätestens 1 Monat nach Einreichung des EU-Förderungsantrages bei der Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amtes der Oö. Landesregierung einzureichen.
Landesförderungsantrag inkl. Beilagen