Nahversorgungsprogramm des Landes Oberösterreich (01.06.2021 - 31.12.2022) Link zur Förderung

Ziel des Programms ist es, Investitionen von Nahversorgungsbetrieben zu fördern, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die oberösterreichische Bevölkerung beitragen.

Es wird eine einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe des Landes Oberösterreich für förderbare Investitionen von Nahversorgern im Sinne der Richtlinie (Lebensmitteleinzelhandel mit Vollsortiment- und/oder Teilsortiment), Fleischer, Bäcker, Gastronomie und Konditorei gewährt für:

  • Neuerrichtung eines Betriebes
  • Modernisierung und Erweiterung eines Betriebes
  • Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung
  • Übernahme eines Betriebes

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Forschung und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe (de minimis Beihilfe).

Belegkontrolle anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen (jeweils in Kopie), Vor-Ort-Kontrolle bleiben der Förderstelle vorbehalten.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für das Nahversorgungsprogramm des Landes Oberösterreich für den Zeitraum 01.06.2021 - 31.12.2022 und Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation der oö. Bevölkerung

Referenznummer

1057751