ARF - Digitalisierungsfonds Link zur Förderung kopieren

Der Fonds verfolgt das Ziel, die Digitalisierung in der Bundesverwaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 IKTKonG 2012 in der geltenden Fassung durch Finanzierung von Projekten mit ressortübergreifender Wirkung zu forcieren.

Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt Österreich Sektion VII Digitalisierung und EGovernment
Ballhausplatz 2
1010 Wien

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Digitalisierungsfondsgesetz-Digi-FondsG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

ARF - Beschaffungsvorgänge

Budgetiertes Volumen

106,9 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer. Angestrebte Wirkung: hoher Nutzen der Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts im Rahmen der Regierungs- und Europapolitik

Referenznummer

1057728