ARF - Klimafitte Ortskerne - Gebäudesanierung und Begrünung Link zur Förderung

Das Ziel der Maßnahmen zu Klimafitten Ortskernen ist die Stärkung von Gemeinde- und Stadtzentren als aktiven Beitrag zum Klimaschutz, und weitergehende Dekarbonisierung zur Erreichung der allgemeinen Klimaziele.

Städte und Gemeinden werden so auf ihrem Weg zur Resilienz begleitet und bestmöglich unterstützt. 

Gefördert werden können folgende Maßnahmen in Ortskernen:

  • Thermische Gebäudesanierungen
  • Fassadenbegrünungen 

Gefördert werden kann dabei auch die Entsiegelung von Stellplätzen, wenn diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Fassadenbegrünung steht.

Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9
1090 Wien
+43(1)31631
kpc@kommunalkredit.at
http://www.umweltfoerderung.at

ARF Maßnahmen Code 4.B.3

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (UFG); Investitionsförderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

22.5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung von Ortskernen
Dekarbonisierung

Referenznummer

1057710