ARF - Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und Infrastruktur Link zur Förderung

Gefördert werden Elektro-Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N1 und die für den Betrieb notwendige E-Ladeinfrastrukturen. Ziel ist es, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge deutlich zu steigern. Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

ARF Maßnahme Code 1.B.4

 

Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9
01 31631 0
kpc@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

ARF Maßnahme Code 1.B.4

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge deutlich steigern

Referenznummer

1057660