COVID-19 Krankenanstaltenfinanzierung der Länder Link zur Förderung

Aufgrund der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Krankenanstalten in den Jahren 2020 und 2021 leistet der Bund an die Länder Zahlungen im Bereich der Krankenanstalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen, Sektion II, Abteilung 3 (Finanzverfassung u. Finanzausgleich)
Johannesgasse 5, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

§ 57a KAKuG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

COVID-19 - sonstige Geldzuwendungen

Budgetiertes Volumen

750 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stabilität und Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen durch strikte Einhaltung der EU-Vorgaben sowie der Schuldenbremse gem. Österreichischem Stabilitätspakt 2012, um budgetäre Spielräume für aktuelle und künftige Herausforderungen, wie z.B. den zunehmenden internationalen Wettbewerb, die Bevölkerungsalterung oder nachhaltiges Wirtschaftswachstum und zukunftsorientierte Budgetaufgaben zu schaffen.

Referenznummer

1057652