COVID-19 Abgeltung Verdienstentgang Link zur Förderung

  • Bedienstete der Landespolizeidirektion haben Anspruch auf Vergütung von Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz (EpG), wenn diese mit Bescheid gem. § 7 EpG abgesondert wurden.
  • Die Vergütung auf Verdienstentgang setzt sich bei Bediensteten der Landespolizeidirektion auch aus Nebengebühren (insbesondere Überstunden-/Sonn- und Feiertagsvergütung, Journaldienstzulage, Gefahrenzulage usw.) zusammen.
  • Die Nebengebühren werden für den Zeitraum der Absonderung ersetzt.
  • Die Ermittlung der zu ersetzenden Nebengebühren erfolgt auf Grundlage der bei Antritt der Absonderung bereits feststehenden Diensteinteilung.
  • Für jene Tage des Absonderungszeitraumes, für die noch keine endgültige Diensteinteilung erfolgt ist, sind die Nebengebührenansprüche auf Basis einer Durchschnittsbetrachtung zu bestimmen.  
  • Im Rahmen dieser Maßnahme werden die zu ersetzenden Nebengebühren abgebildet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres
BMI-II-10-d@bmi.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 32 EPG

Leistungsart

COVID-19 - übrige Leistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Mittel zur Gesundheitsvorsorge COVID-19

Referenznummer

1057645