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COVID-19 Abgeltung Verdienstentgang
Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
COVID-19 Abgeltung Verdienstentgang
Link zur Förderung
Bedienstete der Landespolizeidirektion haben Anspruch auf Vergütung von Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz (EpG), wenn diese mit Bescheid gem. § 7 EpG abgesondert wurden.
Die Vergütung auf Verdienstentgang setzt sich bei Bediensteten der Landespolizeidirektion auch aus Nebengebühren (insbesondere Überstunden-/Sonn- und Feiertagsvergütung, Journaldienstzulage, Gefahrenzulage usw.) zusammen.
Die Nebengebühren werden für den Zeitraum der Absonderung ersetzt.
Die Ermittlung der zu ersetzenden Nebengebühren erfolgt auf Grundlage der bei Antritt der Absonderung bereits feststehenden Diensteinteilung.
Für jene Tage des Absonderungszeitraumes, für die noch keine endgültige Diensteinteilung erfolgt ist, sind die Nebengebührenansprüche auf Basis einer Durchschnittsbetrachtung zu bestimmen.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden die zu ersetzenden Nebengebühren abgebildet.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Bundesministerium für Inneres
BMI-II-10-d@bmi.gv.at
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Rechtsgrundlage
§ 32 EPG
Leistungsart
COVID-19 - übrige Leistungen
Budgetiertes Volumen
Volumen nicht bekannt
Wirkungsziele
Mittel zur Gesundheitsvorsorge COVID-19
Referenznummer
1057645