COVID-19 Förderung der Coronaprämie in elementarpädagogischen Einrichtungen Link zur Förderung

Im Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens wurde eine Coronaprämie wie folgt festgelegt:

a) Im Jahr 2022 gebührt ArbeitnehmerInnen, welche bis spätestens Stichtag 1.11.2021 in das Beschäftigungsverhältnis eingetreten sind und deren Beschäftigungsausmaß per 1.2.2022 zumindest 75% beträgt eine einmalig mit dem Februar 2022 Entgelt auszuzahlende Coronaprämie in Höhe von EUR 300,-.

b) Im Jahr 2022 gebührt ArbeitnehmerInnen, welche bis spätestens Stichtag 1.11.2021 in das Beschäftigungsverhältnis eingetreten sind und deren Beschäftigungsausmaß per 1.2.2022 weniger als 75% beträgt eine einmalig mit dem Februar 2022 Entgelt auszuzahlende Coronaprämie in Höhe von EUR 200,-.

Das Land Vorarlberg fördert 60% der jeweiligen Coronaprämie des Personals in elementarpädagogischen Einrichtungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. IIa Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

60% der Coronaprämie (€ 180 für Personal, welches zum Stichtag 1.2.2.2022 mindestens 75% beschäftigt ist bzw. € 120 für Personal, welches zum Stichtag 1.2.2022 weniger als 75% beschäftigt ist).

  • Um Doppelförderung zu vermeiden, wird bei der normalen Personalkostenförderung des Landes kontrolliert, ob die Coronaprämie dort ebenfalls abgerechnet wird.
  • Falls ja, wird diese im Rahmen der Personalkostenförderung des Landes gestrichen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

Voraussetzung ist der Bezug der Leistung 1044981

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,057 Mio. Euro
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1057587