Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Die Förderung dient der Umsetzung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft, insbesondere auch der Förderung der Abfallvermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie des Recyclings im Sinne des § 3 Abs 5 S.AWG, und ihrer Ausrichtung im Sinne des Vorsorgeprinzips, der Nachhaltigkeit und zum Wohle und Nutzen der Gesamtbevölkerung.