Umweltförderung - Gewässerökologie Wettbewerbsteilnehmer
Niederösterreich
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit im Hinblick auf Fischwanderungen (z.B. Beseitigung von Querbauwerken, Errichtung von Fischaufstiegshilfen); Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (z.B. Verbesserung der Breiten- und Tiefenvarianz, Wiederherstellung von natürlichen Sohlverhältnissen); Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen sowie Gutachten im Zusammenhang mit den genannten Maßnahmen. Die Maßnahmen dürfen nicht im Zusammenhang mit schutzwasserbaulichen Maßnahmen, die gemäß Wasserbautenförderungsgesetz gefördert werden, stehen. Die Förderung kann von physischen und juristischen Personen, die eine Anlage zur Wasserkraftnutzung betreiben bzw. sonstige Anlagen betreiben, die hydromorphologische Belastungen verursachen, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder auf dem Markt als Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung auftreten und somit dem EU-Beihilfenrecht unterliegen, beantragt werden. Die Förderung endet mit 30. Juni 2021.