Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft; Sektion IV, Abteilung 3; Standort und Unternehmensfinanzierung
BMK - BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Anträge können laufend, jedoch längstens bis 30.09.2023 eingebracht werden. Entscheidungen über Förderungsgewährungen müssen bis 31.12.2023 erfolgen.
Das Bewertungsgremium tagt 4-5 mal jährlich.
Antragstellung über den aws Fördermanager:
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