ARF - Bildungsmaßnahmen im Rahmen der inhaltlichen Schwerpunkte der Corona-Joboffensive Link zur Förderung kopieren

  • Gegenstand der Förderung ist die Übernahme von Personal- und Sachkosten bei Bildungsträgern, die im Auftrag des AMS Qualifizierungen durchführen.

  • Die Förderung wird an den Träger ausbezahlt.

  • Teilnehmende an Qualifizierungen erhalten – über die in der TDB-Leistungsart „Bildungsmaßnahme“ erfassten trägerbezogenen Kosten hinaus – vom AMS eine Existenzsicherung.

  • Aus- und Weiterbildungen in zukunftsträchtigen Bereichen (Pflege/Soziales, Umwelt/Nachhaltigkeit, Elektronik/Digitalisierung), die im Rahmen der Corona-Joboffensive gefördert wurden.
  • Gefördert werden können Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose in Bereichen, in denen mit steigender Nachfrage zu rechnen ist, insbesondere in den Bereichen:
    • Elektronik/Digitale Technologie: z.B. Applikationsentwicklung – Coding mit Lehrabschluss, Softwareentwicklung und Netzwerktechnik, Elektro-Praktiker/innen/E-Mobilität und Photovoltaik, FacharbeiterInnenintensivausbildung für Elektronik & Elektrotechnik
    • Pflege-, Sozial- und Betreuungsberufe: z.B. Ausbildung zur Heimhilfe, Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz, Ausbildung zur/zum Diplomsozialbetreuer/-in mit Schwerpunkten Behindertenbegleitung, Alten- und Familienarbeit
    • Umwelt/Nachhaltigkeit: z.B. FacharbeiterInnen-Intensivausbildung im Bereich Kälteanlagentechnik

Hinweis: Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 32 Arbeitsmarktservicegesetz BGBl. Nr. 313/1994 idgF in Verbindung den vom Arbeitsmarktservice erlassenen Förderrichtlinien

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, Senkung der Arbeitslosigkeit und Reduktion der Langzeitbeschäftigungslosigkeit

Referenznummer

1057447