Sozialhilfe – Wohnen, Geldleistung; Stmk Link zur Förderung

Wohnbedarf (Geldleistung) iSd § 8 StSUG:

Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßigen wiederkehrenden Aufwand für Miete, Heizung und Strom, sonstige allgemeine Betriebskosten (z.B. Haushaltsversicherung) und Abgaben (z.B. Kanal- oder Abfallgebühren).

Leistungen des Wohnbedarfs (inkl. einer allfälligen Wohnkostenpauschale      gemäß § 8 Abs 6 StSUG) können auch in Form von monatlich, pauschalierten Geldleistungen erbracht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Steirische Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat Graz
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/11395979/61183307/

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
Hofgasse 12, 8010 Graz
+433168775458
abteilung11@stmk.gv.at
https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/108519437/DE/

Stadt Graz
siehe Website
siehe Website
siehe Website
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/11395979/61183307/

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz - StSUG

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1057371