Sozialhilfe – Lebensunterhalt, Geldleistung; Stmk Link zur Förderung kopieren

Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts iSd § 8 StSUG:

Der allgemeine Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie sonstige persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilnahme. Zum regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für den allgemeinen Lebensunterhalt zählen bspw. Ausgaben für Lebensmittel, Hygieneartikel, TV, Internet, Telefon, Verbrauchsgüter des täglichen Lebens. Sonstige persönliche Bedürfnisse beziehen sich insbesondere auf eine angemessene soziale und kulturelle Teilhabe.

Der Lebensunterhalt wird immer als Geldleistung durch unmittelbare Anweisung an die Bezugsberechtigten erbracht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
Hofgasse 12, 8010 Graz
+433168775458
abteilung11@stmk.gv.at
https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/108519437/DE/

Stadt Graz
siehe Website
siehe Website
siehe Website
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/11395979/61183307/

Steirische Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat Graz
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/11395979/61183307/

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz - StSUG

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1057355