Sozialhilfe – Krankenversicherung; Stmk Link zur Förderung kopieren

Krankenversicherungsbeiträge gem. § 9 StSUG:

Sozialunterstützungsbezieher/Sozialunterstützungsbezieherinnen einschließlich der ihnen zugehörigen Angehörige haben Anspruch auf Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung wie sie Ausgleichszulagenbeziehern/Ausgleichszulagenbezieherinnen zustehen. Die Krankenversicherungsbeiträge werden als Sachleistung durch die Entrichtung an den Krankenversicherungsträger erbracht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
Hofgasse 12, 8010 Graz
+433168775458
abteilung11@stmk.gv.at
https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/108519437/DE/

Stadt Graz
siehe Website
siehe Website
siehe Website
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/11395979/61183307/

Steirische Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat Graz
https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/11395979/61183307/

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz – StSUG

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1057348