Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Krankenversicherungsbeiträge gem. § 9 StSUG:
Sozialunterstützungsbezieher/Sozialunterstützungsbezieherinnen einschließlich der ihnen zugehörigen Angehörige haben Anspruch auf Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung wie sie Ausgleichszulagenbeziehern/Ausgleichszulagenbezieherinnen zustehen. Die Krankenversicherungsbeiträge werden als Sachleistung durch die Entrichtung an den Krankenversicherungsträger erbracht.