COVID-19 Fördervorhaben "Gesund aus der Krise“ Link zur Förderung kopieren

  • Förderung für die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen, um den unkomplizierten, niedrigschwelligen und kostenlosen Zugang zur klinisch-psychologischen, gesundheitspsychologischen und psychotherapeutischen Beratung und Behandlung zur Bewältigung der psychosozialen Folgen der Covid-19 Krise zu ermöglichen.
  • Fördernehmer sind PsychologInnen und PsychotherapeutInnen, welche durch die Covid-19-Krise besonders belastete Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren psychologische bzw. psychotherapeutische Behandlung anbieten.  
  • Förderbar sind Honorare für Elterngespräche, Einzel-, Online- oder Gruppenbehandlungen sowie Sensibilisierungsworkshops.
  • An einer Förderung interessierte PsychologInnen und PsychotherapeutInnen reichen beim Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BPÖ) einen Förderungsantrag zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen ein.
  • Bei Zustandekommen des Fördervertrages nimmt der BPÖ auf Basis der verfügbaren Kapazitäten eine Zuteilung der Kinder und Jugendlichen zu geeigneten PsychologInnen und PsychotherapeutInnen vor.
  • Die Behandlung ist für die Kinder und Jugendlichen kostenlos.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesverband Österreichischer PsychologInnen
Dietrichgasse 25, 1030 Wien
+43 (0) 1 407 26 71-
buero@boep.or.at
https://www.boep.or.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR2014) und die darauf basierende Sonderrichtlinie "Gesund aus der Krise II"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

17,61 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung von Infektionskrankheiten, chronischen und psychischen Erkrankungen sowie unter Bedachtnahme spezieller Zielgruppen (z.B. Kinder).
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1057314