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COVID-19 Starthilfe für Saisonbetriebe
Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
COVID-19 Starthilfe für Saisonbetriebe
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Die Förderung richtet sich an Saisonbetriebe, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind.
Durch einen Zuschuss zu den Lohnkosten sollen Saisonbetriebe beim Start in die Wintersaison unterstützt werden.
Die Höhe der Förderung beträgt 65 % der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage = laufendes monatliches Bruttoentgelt (ohne Sonderzahlungen, Mehrarbeits- und Überstundenentgelt, Aufwandsersätze und erfolgsabhängige Entgeltbestandteile) plus 50 % für Lohnnebenkosten.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Arbeitsmarktservice
http://www.ams.at
Zusätzliche Infos anzeigen
Zusätzliche Infos verbergen
http://www.ams.at
Rechtsgrundlage
Arbeitsmarktservicegesetz BGBI. Nr. 313/1994 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Link zur Rechtsgrundlage 1
Leistungsart
Förderungen - Direkte Förderungen
Budgetiertes Volumen
90 Mio. Euro
Wirkungsziele
Kürzlich erworbene oder bereits aufgenommene Saisonkräfte sollen den Betrieben für die Wintersaison 2021/22 erhalten bleiben.
Referenznummer
1057280