COVID-19 Starthilfe für Saisonbetriebe Link zur Förderung kopieren

  • Die Förderung richtet sich an Saisonbetriebe, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind.
  • Durch einen Zuschuss zu den Lohnkosten sollen Saisonbetriebe beim Start in die Wintersaison unterstützt werden.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 65 % der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage = laufendes monatliches Bruttoentgelt (ohne Sonderzahlungen, Mehrarbeits- und Überstundenentgelt, Aufwandsersätze und erfolgsabhängige Entgeltbestandteile) plus 50 % für Lohnnebenkosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
http://www.ams.at

Rechtsgrundlage

Arbeitsmarktservicegesetz BGBI. Nr. 313/1994 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

90 Mio. Euro

Wirkungsziele

Kürzlich erworbene oder bereits aufgenommene Saisonkräfte sollen den Betrieben für die Wintersaison 2021/22 erhalten bleiben.

Referenznummer

1057280