Extremismusprävention Link zur Förderung kopieren

Durchführung von Förderungsprojekten im Bereich Extremismusprävention mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten, insbesondere 

  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Radikalisierende Verschwörungstheorien
  • Geschlechtsspezifische Abwertung
  • Hass gegen LGBTIQ+ Personen
  • Präventionsprogramme im Freiwilligenbereich

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Europäische, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 6
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Europäische, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe B, Abteilung 3
Stubenring 1, 1010 Wien
v3@sozialministerium.at

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Kosten bei der Beantragung

Dem BMSGPK ist die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen gem. ARR 2014 nachzuweisen (Vorlage von Verwendungsnachweisen in Form eines Sachberichts und zahlenmäßigen Nachweisen; ggf. Zwischenberichte).

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 208/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Referenznummer

1057264