Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen - VBG Link zur Förderung kopieren

  • Dienstgeber/innen erhalten eine Entschädigung, wenn ein Mitarbeiter wegen eines Einsatzes bei einem Großschadensereignis oder Bergrettungseinsatz von der Diensterfüllung verhindert ist.
  • Die Entschädigung beträgt pauschal € 200,- pro Tag und wird dem Land vom Bund refundiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Inneres und Sicherheit (Ia)
6900 Bregenz, Römerstraße 15
05574-511-21105
Inneres@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/entgeltfortzahlungkatastrophengesetz

Die Abgeltung beträgt pauschal € 200,- pro im Einsatz befindlicher(m) Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer und Tag.

  • Das Amt der Vorarlberger Landesregierung behält sich vor, jederzeit stichprobenweise Überprüfungen der Antragsvoraussetzungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
  • Aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erfolgte Auszahlungen werden rückgefordert. Gleiches gilt bei nicht widmungsgemäßer Verwendung der Abgeltung. 

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Katastrophenschäden (Katastrophenfondsgesetz 1996 - KatFG 1996)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,01 Mio. Euro

Referenznummer

1057215