ARF - Sanierung der Praterateliers Link zur Förderung

Die EU hat mit der Aufbau- und Resilienzfazilität ein Instrument mit einem Gesamtvolumen von rund € 670 Mrd. (Zuschüsse und Darlehen) geschaffen, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern und den grünen und digitalen Übergang zu fördern.

Aus diesen Mitteln wird ein Teil in die Sanierung der Praterateliers investiert. Diese ist ein Vorzeigemodell für die Verbindung einer gelebten Baukultur mit dem Ziel eines umweltbewussten Denkmalschutzes. Des Weiteren soll auch die Umsetzung der „Baukulturellen Leitlinien des Bundes“ sichtbar dargestellt werden.
Im Zuge der Sanierung kommen ganzheitliche Qualitätskriterien sowie zeitgemäße Beteiligungs- und Planungsverfahren unter Berücksichtigung der „Baukulturellen Leitlinien des Bundes“ zum Einsatz. Die Sanierungsmaßnahmen tragen zu einer wesentlichen Steigerung der Energieeffizienz der Praterateliers bei.
Die Umsetzung der Investition soll bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
bildende@bmkoes.gv.at

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz - DMSG); Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln (Kunstförderungsgesetz)

Leistungsart

ARF - sonstige Geldzuwendungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.
Ökologische Sanierung der Praterateliers

Referenznummer

1057199