ARF - Klimafitte Kulturbetriebe - Förderungsmittel Link zur Förderung

Mit € 15 Mio. aus dem Aufbau- und Resilienzfonds der Europäischen Union werden Anreize für ökologische Investitionen von Kulturbetrieben in Österreich gesetzt. Die Gelder ermöglichen es Kulturbetrieben, Nachhaltigkeitsmaßnahmen umzusetzen, die einen Beitrag zur Erreichung von Umwelt- und Klimaschutzzielen im Rahmen des European Green Deal und des österreichischen Energie- und Klimaplans leisten. Die Investitionen dienen der Senkung von CO2-Emissionen der Kulturbetriebe.

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen

Förderbar sind zudem Kosten für immaterielle Leistungen, die im Zusammenhang mit den in obiger Aufzählung genannten ökologischen Investitionsmaßnahmen erforderlich sind und von hierzu befugten Personen oder Unternehmen erbracht werden. Die Kosten für immaterielle Leistungen können in einer Höhe von bis zu 10% der förderbaren Investitionskosten anerkannt werden.

Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
kpc@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/kultur

Klima- und Energiefonds
https://www.kultur.klimafonds.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

• Sonderrichtlinien des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport für die Gewährung von Förderungen für klimafitte Kulturbetriebe • Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln (Kunstförderungsgesetz) • Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

14,425 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.
Gewährleistung nachhaltig stabiler Rahmenbedingungen für das zeitgenössische Kunstschaffen und dessen Vermittlung.

Referenznummer

1057181