ARF - Sanierung des Volkskundemuseums Wien Link zur Förderung kopieren

Die EU hat mit der Aufbau- und Resilienzfazilität ein Instrument mit einem Gesamtvolumen von rund € 670 Mrd. (Zuschüsse und Darlehen) geschaffen, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern und den grünen und digitalen Übergang zu fördern.

Aus diesen Mitteln wird ein Teil in die Sanierung des Volkskundemuseus investiert. Diese ist ein Vorzeigemodell für die Verbindung einer gelebten Baukultur mit dem Ziel eines umweltbewussten Denkmalschutzes. Des Weiteren soll auch die Umsetzung der „Baukulturellen Leitlinien des Bundes“ sichtbar dargestellt werden.
Im Zuge der Sanierung kommen ganzheitliche Qualitätskriterien sowie zeitgemäße Beteiligungs- und Planungsverfahren unter Berücksichtigung der „Baukulturellen Leitlinien des Bundes“ zum Einsatz. Die Sanierungsmaßnahmen tragen zu einer wesentlichen Steigerung der Energieeffizienz des Volkskundemuseums bei.
Die Umsetzung der Investition soll bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
museumsfoerderung@bmkoes.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz - DMSG); Bundesgesetz vom 25. Feber 1988 über die Förderung der Kunst aus Bundesmitteln (Kunstförderungsgesetz)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

ARF - sonstige Geldzuwendungen

Budgetiertes Volumen

25 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.
Ökologische Sanierung des Volkskundemuseums

Referenznummer

1057173