ARF - Digitalisierung der Schulen Link zur Förderung

Für einen IT-gestützten Unterricht werden ab dem Schuljahr 2021/22 digitale Endgeräte an Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe (im ersten Jahr auch der 6. Schulstufe) ausgegeben.

Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsministerium, Präs/2c
Minoritenplatz 5
1010 Wien
01 531 20-7028

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

ARF - Beschaffungsvorgänge

Budgetiertes Volumen

171,7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung
Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen

Referenznummer

1057157